Doppleruntersuchung

Die Dopplersonographie wird angewendet, um eine Unterversorgung des ungeborenen Kindes auszuschließen. Sie wird am optimalsten ab der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. 

Diese Ultraschalluntersuchung gehört nicht zu den Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft. Daher werden die Kosten von der Krankenkasse nur übernommen, wenn der Arzt Auffälligkeiten feststellt, die eine Dopplersonographie notwendig machen.

Wozu dient der Dopplerultraschall?

  • Verdacht auf eine Wachstumsstörung des Kindes zum Beispiel aufgrund von Plazentainsuffizienz
  • Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen wie Präeklampsie, Eklampsie oder HELLP-Syndrom
  • Überprüfung des Zustands nach Präeklampsie oder Eklampsie in einer vorausgegangenen Schwangerschaft
  • Überprüfung des Zustands nach einer Mangel- oder Fehlgeburt
  • Auffälligkeiten der kindlichen Herzfrequenz
  • Verdacht auf Fehlbildungen des Kindes
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Verdacht auf Herzfehler oder Herzerkrankungen

Diese Vorsorgeleistung führe ich aufgrund meiner speziellen Weiterbildung durch. Sie ist sowohl für Kassenpatientinnen gedacht, bei denen die  o.g. Diagnosen vorliegen, als auch für Paare, die eine erweiterte Diagnostik während der Schwangerschaft wünschen.